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Nr. 5751

Zollforum Mittelhessen 2024 - Kommen Sie mit Experten in Kontakt und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Die ständigen Veränderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht können für die Export- und Importabteilungen vieler Unternehmen zur Herausforderung werden. Das Zollforum Mittelhessen, veranstaltet vom IHK-Verbund Mittelhessen und dem Hauptzollamt (HZA) Gießen, bietet die Lösung: Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen und knüpfen Sie Kontakte zu Experten!
An diesem einzigartigen Forum, das am 3. Juli 2024 ab 8:15 Uhr in Gießen stattfinden wird, nehmen Fach- und Führungskräfte, aber auch Neueinsteiger teil. Sie haben die Chance, die wichtigsten Informationen in Kürze zu erhalten und sich persönlich mit Vertretern der Zollverwaltung, beratenden Institutionen und anderen Unternehmen auszutauschen.
Das Zollforum dient nicht nur der Aktualisierung des Wissensstands, sondern auch der Förderung des Austauschs zwischen Unternehmen, Verwaltung und Institutionen. Der mittelhessische IHK-Verbund sowie das HZA Gießen haben in enger Zusammenarbeit ein umfangreiches Programm aus Fachvorträgen zusammengestellt, um diese Ziele zu erreichen.
Nehmen Sie teil am Zollforum Mittelhessen und nutzen Sie diese wichtige Plattform zur Förderung Ihres Betriebs und zur Vernetzung mit Branchenexperten. Tragen Sie jetzt den 3. Juli 2024 in Ihren Kalender ein und erleben Sie fundierte Fachvorträge und wertvolle Netzwerkmöglichkeiten.
Für weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung besuchen Sie bitte: https://www.zollforum-mittelhessen.de oder kontaktieren Sie Selina Kipp und Tim Müller unter der Telefonnummer: 0641/7954-3510 / -3505, oder per E-Mail: international@giessen-friedberg.ihk.de.
Melden Sie sich jetzt zum Zollforum Mittelhessen 2024 an und bleiben Sie in Sachen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht immer einen Schritt voraus!
Herausgegeben am 6. Mai 2024
IHK-Pressemeldung Nr. 27, 1.883 Zeichen, 28 Zeilen
Verantwortlich für den Inhalt: Tim Müller, Tel. 0641/7954-3505
Pressekontakt: Doris Steininger, Tel.: 06031 / 609-1100
Stand: 06.05.2024

Veranstaltungen rund um das Thema Afrika

Hier informieren wir Sie über Veranstaltungen zum Thema Afrika, sowohl über eigene als auch über Veranstaltungen anderer Anbieter. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.


IHK-Regionalforum Afrika: Unterstützungsmöglichkeiten für den Markteintritt, 7. Mai 2024, 10:30 bis 12:00 Uhr
Wie deutsche Unternehmen Chancen auf den afrikanischen Märkten nutzen und Herausforderungen meistern können, wird auf dem digitalen IHK-Regionalforum Afrika am 7. Mai diskutiert. Afrika-Experten stellen Marktpotenziale sowie Förder- und Finanzierungsangebote vor und berichten aus erster Hand, wie ein effektiver Markteintritt eingeleitet wird und welche Aspekte bei der Auswahl von Geschäftspartnern und beim Aufbau der Vertriebsstrategie zu beachten sind. Die Teilnahmem ist kostenfrei!
Weitere Informationen und Anmeldung
17th German-African Energy Forum 15.05. bis 16.05.2024 in Hamburg
Auf dem 17. Deutsch-Afrikanischen Energieforum sollen Unternehmer:innen als auch Politiker:innen zusammengeführt werden. Besonders die Finanzierung als auch die Projektentwicklung im Energiesektor stehen auf dem Plan. Bekannte afrikanische Versandte wie der ghanaische Energieminister als auch der südsudanesische Minister für Öl werden teilnehmen.
Weitere Information und Anmeldung
Geschäftsanbahnungsreise nach Kenia und Tansania im Mai 2024
Die AHK Services Eastern Africa bieten (in Zusammenarbeit mit Bondacon International im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) deutschen Unternehmen eine einzigartige Gelegenheit: Eine Geschäftsanbahnungsreise nach Kenia und Tansania. Diese Reise ist Teil des Markterschließungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Weitere Informationen und Anmeldung
Branchenübergreifende Geschäftsanbahnungsreise nach Ghana und Nigeria vom 23.-29. Juni 2024
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern bieten eine branchenübergreifende Geschäftsanbahnungsreise nach Ghana und Nigeria vom 23.-29. Juni 2024 an.Bereits seit einigen Jahren sind die Geschäftschancen auf dem afrikanischen Kontinent ein Thema, das sowohl die Politik als auch Unternehmen umtreibt. Auf Grund der Covid-19-Krise und steigenden Transportkosten gewinnt der weitere Aufbau von regionalen Lieferkettennetzwerken - auch in Afrika - an Bedeutung. Die westafrikanischen und englischsprachigen Länder Ghana und Nigeria bieten sich für einen Markteinstieg gut an.
Weitere Informationen und Anmeldung
23.-27. September 2024 – Drohnentechnologie: Geförderte Markterkundung Tansania & Ruanda
Im Rahmen des Markterschließungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen bietet Germantech vom 23. bis 27. September eine Markterkundungsreise nach Tansania und Ruanda an. Das Angebot richtet sich an deutsche Hersteller und Dienstleister in der zivilen Drohnentechnologie, u.a. für die Bereiche Landwirtschaft, Transport, Überwachung, Kartierung, medizinische Versorgung. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Kosten belaufen sich auf einen Eigenanteil abhängig von der Größe des Unternehmens. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Weitere Informationen unter Markterkundung Tansania-Ruanda 2024 Luftfahrt - germantech.org
Stand: 02.05.2024

Zollforum Mittelhessen

Das Zollforum Mittelhessen des IHK-Verbundes Mittelhessen, (IHK Gießen-Friedberg, IHK Lahn-Dill, und IHK Limburg) besteht seit 2011 und wird gemeinsam mit dem Hauptzollamt Gießen ausgerichtet.
Das Forum bietet Experten und Neueinsteigern die Möglichkeit, sich in kurzer Zeit über die aktuellsten, wichtigsten Trends im Außenwirtschaftsverkehr zu informieren und vor allem auch die Möglichkeit zum Austausch. Vertreter der Zollverwaltung, beratende Stellen und Betriebe treffen hier zusammen, um praxisnah über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über das Zollforum Mittelhessen erfahren wollen. Sie können uns zudem gerne ansprechen, wenn Sie bestimmte Themenwünsche haben. Wir freuen uns sehr über Ihre Anregungen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Direkter Kontakt zu Experten und Behördenvertretern
  • Erfahrungsaustausch
  • Networking und persönliche Kontakte
  • Aktuelle Themenvorträge und Diskussionen
  • Beispiele aus anderen Unternehmen
  • Tipps von Gleichgesinnten
  • Gewinn von Informationen aus der Praxis
  • Immer informiert über aktuelle Trends

Aktuelle Veranstaltung

Der IHK-Verbund Mittelhessen lädt Sie herzlich ein zum Zollforum Mittelhessen 2024

am 3. Juli 2024
ab 8:15 Uhr
im Plenarsaal der IHK Gießen-Friedberg


Themenschwerpunkte in diesem Jahr sind aktuelle Infos aus der Zollverwaltung, das Präferenzrecht, der CO2-Graenzausgleichsmechanismus, chinesische Produktzertifizierung und die mittelbare Betroffenheit von KMUs im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Anmeldung




Stand: 07.05.2024

Aktuelles Afrika

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Angebote und Neuigkeiten rund um Afrika.

AfrikaConnect heißt jetzt ImpactConnect

AfricaConnect heißt jetzt ImpactConnect. Das Programm ist unter neuem Namen auch außerhalb Afrikas aktiv. Es unterstützt etablierte deutsche Unternehmen mit attraktiven Darlehen (i.d.R. unbesichert) bei ihren Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern. ImpactConnect wird aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und von der DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) umgesetzt. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite ImpactConnect | DEG (deginvest.de)

Wasserstoff: Entwiklungschance für Afrika?

Saubere Energie als Grundlage für die heimische Wirtschaft und gefragtes Exportprodukt: Die Erwartungen an die Wasserstoffwirtschaft sind groß. Etliche Länder auf dem afrikanischen Kontinent verfügen über hervorragende Voraussetzungen, an dem erhofften Boom teilzunehmen. Starke Winde an den Küsten, hohe Einstrahlungswerte der Sonne im Landesinnern oder mächtige Reserven an Wasserkraft können die benötigte Energie zur Produktion von grünem Wasserstoff bieten. Die Nachfrage aus Europa und Asien wird in den kommenden Jahrzehnten im Zuge der Dekarbonisierung der Wirtschaft aller Voraussicht nach kontinuierlich wachsen. Bis die Früchte des neuen Wirtschaftszweiges geerntet werden können, sind aber noch einige Aufgaben zu erledigen.

Südafrika – Änderungen bei den Einfuhrabgaben

Südafrika erhöht einige Umweltabgaben und erhöht die Verbrauchsteuer auf Alkohol und Nikotinprodukte.
Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die CO2-Steuer auf Treibhausgasemissionen von 159 Rand (R) auf 190R pro Tonne Kohlendioxidäquivalent der Treibhausgasemissionen eines Steuerpflichtigen erhöht.
Einhergehend mit der Erhöhung der CO2-Steuer auf Treibhausgasemissionen werden die Kraftstoffabgaben (fuel levy) zum 03.04.2024 um 1 Cent/Liter (c/l) von 10c/l auf 11c/l für Benzin und um 3 Cent/Liter (c/l) von 11c/l auf 14c/l für Diesel erhöht.
Zudem wird mit Wirkung zum 01.04.2024 die Abgabe auf Plastiktaschen von 28c/Stück auf 32c/Stück erhöht.
Bei der Verbrauchsteuer wurde mit Wirkung zum 21.02.2024 die Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke um zwischen 6,7 und 7,2 Prozent erhöht. Beispielsweise erhöht sich die Verbrauchssteuer auf 340ml-Dosen Bier, alkoholische Fruchgetränke oder Cider um 6,67 Prozent von 216.58R auf 231.02R.
Ebenfalls mit Wirkung zum 21.02.2024 wurde die Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Zigarettentabak um 4,7 Prozent und auf Pfeifentabak und Zigarren um 8,2 Prozent erhöht. Beispielsweise erhöht sich die Verbrauchssteuer auf 50g Zigarettentabak um 4,7 Prozent von 23.38R auf 24.47R.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Ghana – Emissionsgesetz seit Februar 2024

Seit dem 01.02.2024 muss in Ghana in bestimmten Sektoren eine Abgabe auf CO2-Emissionen entrichtet werden. Dies hat die ghanaische Finanzbehörde (Ghana Revenue Agency, GRA) bekanntgegeben.
In den Sektoren Bau, verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Öl und Gas, Strom und Heizung wird eine Emissionsabgabe in Höhe von 100 Ghana-Cedi (ca. 7,50 Euro) pro Tonne Emissionen im Monat fällig. Die betroffenen Unternehmen und Personen müssen dazu monatlich eine Erklärung über die Emissionsmenge und die zu zahlende Abgabe einreichen.
Darüber hinaus sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine jährliche Abgabe zwischen 75 und 300 Ghana-Cedi (ca. 5,60 Euro und 22,50 Euro) je nach Art des zugelassenen Fahrzeugs zu zahlen. Die Abgabe ist ausschließlich über die Webseite ghana.gov zu entrichten. Die Zahlung der Abgabe muss nachgewiesen werden, bevor man eine Straßennutzungsbescheinigung erhält.
Das dazugehörige Gesetz (Emissions Levy Act, 2023) wurde bereits im Jahr 2023 verabschiedet und am 29.12.2023 vom ghanaischen Präsidenten unterschrieben.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Ghana - Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (REX)

Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Ghana wendet Ghana das System des Registrierten Ausführers (REX) an, Mitteilung aus dem EU-Amtsblatt vom 12.07.2023.
Seit 20.08.2023 können Waren mit Ursprung in Ghana nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde, oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Verhandlungsabschluss EU-Kenia Handelsabkommen

Die EU und Kenia hatten ihre Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen am 19. Juni 2023 in Nairobi abgeschlossen. Sechs Monate später, am 18. Dezember 2023, unterzeichneten beide Vertragsparteien das weitreichende Handelsabkommen. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem kenianischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn beide Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert haben, kann es in Kraft treten.
   







Stand: 15.03.2024

Außenwirtschaftsrundschreiben Mai 2024


Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!

Allgemeines

Drittes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Mit dem dritten Maßnahmepaket werden die Befugnisse des BAFAS nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zusätzlich werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und das bestehende Instrument der Allgemeinen Genehmigung (AGG) angepasst und erweitert.
AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit wird jetzt auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis in Details angepasst und erweitert. Mit Ausnahme der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit) gelten alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA bis zum 31.03.2025.
Im Bereich der Rüstungsgüter ist weiterhin vorgesehen, eine neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGGs Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) zu erweitern.
Um diese Vorteile im Interesse aller Beteiligten möglichst weitgehend nutzen zu können, werden die Wirtschaftsbeteiligten gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren. (Quelle: BAFA)

Neue Runde der Zollaussetzungen

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2025 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.
Wirtschaftsbeteiligte können der Kommission Einwände gegen die Vorschläge über die jeweiligen nationalen Verwaltungen übermitteln. Diese müssen bis spätestens zur zweiten, für den 14.07.2024 anberaumten, Sitzung der Gruppe "Wirtschaftliche Tariffragen“ vorliegen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Europäische Union als Ursprungsangabe in der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

Nach Informationen der Europäischen Kommission soll künftig in allen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst. (Quelle: Zoll)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert. Aktueller Stand April 2024.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und -Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren sowie relevante Genehmigungscodierungen. Es erklärt die Codierung für Güter, die keine Ausfuhrgenehmi-gung benötigen, und die Rechtswirkung der Codierungen in Ausfuhranmeldungen. Anlage 2 behandelt die Codierungen für Einfuhren aus Belarus, Russland und der Ukraine angesichts der aktuellen geopolitischen Lage. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Einfuhr: Warenverkehr mit Neuseeland (Freihandelsabkommen)

Die Europäische Union hat mit Neuseeland ein Freihandelsabkommen abgeschlossen (siehe Amtsblatt der EU L/2024/866 vom 25.03.2024), welches am 01.05.2024 in Kraft tritt. Auf der Grundlage dieses Abkommens werden die Einfuhrzölle für Waren mit Ursprung in Neuseeland schrittweise abgebaut.
Mit ATLAS-Info 0603/24 informiert der ITZ-Bund, dass ab diesem Zeitpunkt die ermäßigten Abgabensätze beantragt und angewendet werden können, wenn eine Bescheinigung
  • U 120 Erklärung zum Ursprung (Artikel 3.16 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 3.18 Absatz 4 Buchstabe a des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland)
oder
  • U 121 Erklärung zum Ursprung für mehrere Lieferungen identischer Erzeugnisse (Artikel 3.16 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 3.18 Absatz 4 Buchstabe b des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland)
oder
  • U 122 Gewissheit des Einführers (Artikel 3.16 Absatz 2 Buchstabe b des Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland)
angemeldet und das Kennzeichen „vorhanden“ übermittelt wird (Kennzeichen, dass die Unterlage vorhanden ist und vorgelegt werden kann, muss gesetzt sein). Die ermäßigten Abgabensätze können mit einem dreistelligen Begünstigungscode, der mit der Ziffer „3“ beginnt, beantragt werden.
Der Nachweis der Direktbeförderung entfällt (Unterlagencodierung 7HHF). (Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Neuerteilung einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 36

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 bekanntgegeben.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 begünstigt unter den dort genannten Voraussetzungen die Ausfuhr und Verbringung von Gütern der Nummern bzw. Unternummern 0009, mit Ausnahme von Über- und Unterwasserschiffen, 0011a, 0016, 0017 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.
In der ATLAS – Info 0596/24 teilt der ITZ-Bund mit, dass für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr sofort folgende Codierung zur Verfügung steht: 3LLC/A36: „Allgemeine Genehmigung Nr. 36“
(Quelle: Zoll)

Sanktionsumgehung: Hinweis ausländische Tochterunternehmen

Am 24.04.2024 veröffentlichte das BMWK ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen. Hierin wird die Konstellation der Beschaffung von sanktionierten Gütern durch Russland bei ausländischen Tochterunternehmen beleuchtet. Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden. (Quelle: DIHK/BMWK)

Länder

EU – Embargomaßnahmen

Demokratischen Republik Kongo
Iran
Mali
Myanmar
Menschenrechtsverletzungen
(Quelle: Europäische Kommission)

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumpingzölle auf PET aus China
Die Europäische Kommission hat am 27.03.2023 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate (PET) aus China eingeführt. Die Kommission bestätigte die am 27.11.2023 eingeführten vorläufigen Zölle, die je nach ausführendem Hersteller zwischen 6,6 % und 24,2 % liegen. Diese Zölle werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Die Zölle sind das Ergebnis einer EU-Untersuchung, die ergab, dass das Dumping chinesischer Einfuhren eine eindeutig vorhersehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der EU-Industrie darstellt.
Antidumping – Peroxosulfate mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit Januar 2020.
Antidumping – Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit Dezember 2019.
Antidumping - Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019 für Einfuhren aus Russland, Südkorea und Malaysia.
Antidumping - Alkylphosphatester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein
Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Ein weiteres türkisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023
Antidumping – organisch beschichtete Stahlerzeugnisse mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit 2019
(Quelle: Europäische Kommission/Zoll)

EU – Zusatzzölle für US-Ursprungswaren

Mit Wirkung zum 01.05.2024 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die EU neu festgelegt. Er beträgt in diesem Jahr Null Prozent. Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:
  • Zuckermais (HS: 0710 40 00)
  • Kranwagen/Autokrane (HS: 8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (HS: 9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (HS: 6204 62 31)
Hintergrund ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des amerikanischen "Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (CDSOA, auch bekannt als Byrd-Amendment). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt beziehungsweise unterstützt haben.
Das Gesetz wurde 2005 vom zuständigen WTO-Panel als nicht WTO-konform eingestuft. Der EU und sieben weiteren Klägern wurde die Erhebung von Strafzöllen zugebilligt. Die Genehmigung der WTO zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst wird. Dementsprechend passt die EU die Höhe der Zusatzzölle jährlich an. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/Kanada (CETA) – Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge werden strenger

Seit dem 21.09.2017 ist das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorläufig in Kraft. Die produktspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens sehen vor, dass die aktuell geltende Ursprungsregel für Personenkraftwagen der Zolltarifnummer 8703 (maximal 50 Prozent Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft) nach sieben Jahren ab dem Inkrafttreten des Abkommens ausläuft. Die ab dem 21.09.2024 geltende Regel erlaubt dann nur noch höchstens 45 Prozent Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft.
Ausnahmen gelten für Pkw, die von Kanada in die EU exportiert werden. Diese sind in Annex 5A, Section D (Origin Quotas and alternatives to the product-specific rules of origin in Annex 5), Table D1 definiert.
CETA sieht einen Wegfall der Zölle für 98,6 Prozent aller kanadischen und 98,7 Prozent aller EU-Zolltariflinien vor. Für rund 98 Prozent aller kanadischen und aller EU-Waren waren die Zölle bereits am 21.09.2017 weggefallen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/Zentralamerika - Anpassung der Ursprungsregeln

Mit Beschluss 1/2023 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika haben die Vertragsparteien des Assoziierungsabkommens umfangreiche Anpassungen an den warenspezifischen Ursprungsregeln in Anhang II, Anlage 2 und 2A vorgenommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Vereinfachungen der Ursprungsregeln im Bereich des Kapitels 85 (HS-Positionen 8524, 8529 und 8549 sowie Unterpositionen 8541 51 bis 8541 59) und Änderungen der Zolltarifnummern im Bereich der Kapitel 61 und 62.
Die Anpassungen gelten bereits seit dem 26.12.2023. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Frankreich – Gültigkeit der Carte BTP beträgt jetzt 5 Jahre

Die Gültigkeitsdauer des Berufsausweises (Carte BTP) für entsandte Arbeitnehmer wurde verlängert und ist nun fünf Jahre gültig. Dies gilt für alle Karten, die seit dem 01.04.2024 ausgestellt wurden. Bisher mussten Arbeitgeber für jeden Arbeitseinsatz eine neue Karte beantragen.
Hintergrund: Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau, Ausbau und Innenausbau (z. B. Küchenmontage) tätig sind und die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, für diese vor Aufnahme der Arbeiten die sog. "Cartes d’identité professionnelle BTP" zu beantragen. Die Karten müssen auf der Baustelle mitgeführt werden. (Quelle: BHI/IHK)

Großbritannien – Mindestlohn steigt deutlich an

Jedes Jahr zum April wird der britische Mindestlohn angepasst, dieses Mal inflationsbedingt deutlich nach oben. Aber auch andere Beträge steigen an.
Der britische Mindestlohn steigt von 10,42 Pfund auf 11,44 Pfund pro Stunde für alle Berechtigten ab 21 Jahren (von 18 bis 20 Jahre: 8,60; unter 18 Jahre: 6,40 Pfund). Für Lehrlinge bis 19 Jahren oder im ersten Lehrjahr gilt ebenfalls ein Mindestlohn von 6,40 Pfund. Diese Stundensätze gelten seit dem 01.04.2024.
Zudem steigt der Betrag der Lohnersatzleistung bei Krankheit, das Statutory Sick Pay (SSP).
Schließlich steigen auch die Beträge, die britische Arbeitsgerichte erfolgreichen Klägern zusprechen dürfen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Kanada – Änderungen des kanadischen Temporary Foreign Worker Program

Kanada hat Änderungen im Programm für temporäre ausländische Arbeitnehmende angekündigt, um die Integrität des kanadischen Einwanderungssystems zu stärken.
Grundsätzlich ermöglicht das Temporary Foreign Worker Program (TFWP) kanadischen Arbeitgebern vorübergehend ausländische Staatsangehörige einzustellen, um einem etwaigen Mangel an kanadischen Arbeitskräften entgegenzuwirken. Das TFWP wird gemeinsam von der Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) und Employment and Social Development Canada (ESDC) verwaltet. Um eine ausländische Arbeitskraft einzustellen, benötigen Unternehmen unter anderem eine Arbeitsmarktfolgenabschätzung (Labour Market Impact Assessment - LMIA) beziehungsweise einen Nachweis, dass es keinen qualifizierten kanadischen Staatsbürger gibt, der die besagte Stelle besetzen könnte.
Um den kanadischen Arbeitsmarkt zu entspannen, hatte Kanada während der Corona-Pandemie die Gültigkeitsdauer eines LMIA von ursprünglich sechs Monaten auf 12 Monate heraufgesetzt. Ab dem 01.05.2024 beträgt die Gültigkeitsdauer eines LMIA nun wieder sechs Monate.
Ferner dürfen ab dem 01.05.2024 Niedriglohnbeschäftigte (Low-wage workers) nicht mehr als 20 Prozent der Belegschaft eines kanadischen Unternehmens ausmachen. Ausgenommen sind der Bau- und der Gesundheitssektor: Hier dürfen bis zu 30 Prozent der Belegschaft mit einer Niedriglohn-TFWP-Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Peru – Carnet ATA für Berufsausrüstung und Messen und Ausstellungen

Wie die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, tritt Peru dem Carnet ATA-Abkommen bei. Seit dem 30.04.2024 können Carnets für Peru für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und für Waren für Messen und Ausstellungen ausgestellt werden.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel. (Quelle: DIHK)

Philippinen – Carnet ATA ab 15. Juli möglich

Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass Carnets ATA für die Philippinen ab dem 15.07.2024 ausgestellt werden. Das Carnet ist für die Philippinen für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster zugelassen.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel. (Quelle: DIHK)

Saudi-Arabien – Carnet ATA für Messen und Ausstellungen

Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass für Saudi-Arabien ab dem 01.06.2024 Carnet ATA ausgestellt werden können. Das Carnet ist in Saudi-Arabien für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen zugelassen.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel. (Quelle: DIHK)

Somalia – Einfuhrverbot für Plastiktüten

Das somalische Ministerium für Umwelt und Klimawandel hat offiziell ein landesweites Verbot für die Einfuhr, den Handel und die Verwendung von Plastiktüten mit Wirkung ab dem 30.06.2024 erlassen.
Die Maßnahme wurde nach ausführlichen Konsultationen mit der Wirtschaft, Umweltexperten und der Öffentlichkeit beschlossen und unterstreicht die Notwendigkeit, die Verschmutzung der Umwelt durch Plastik zu bekämpfen.
Im Rahmen der umfassenden Strategie der Regierung zur Verringerung des Plastikmülls und seiner schädlichen Auswirkungen auf die städtische und marine Umwelt werden bei Nichteinhaltung strenge Strafen verhängt.
Dieser Schritt steht im Einklang mit den regionalen Bemühungen und entspricht den von der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) festgelegten Standards für den Umweltschutz. Somalia schließt sich somit einer wachsenden Zahl von Ländern an, die entschlossen gegen die Verwendung von leichten Einweg-Plastiktüten vorgehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:


Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

 14. Zollrechtstag Rhein Main Neckar 16. Mai 2024, 9:00 bis 17:15 Uhr, online
Ob Neueinsteiger oder erfahrener Zollexperte, Geschäftsführer oder Sachbearbeiter – beim 14. Zollrechtstag Rhein Main Neckar am Donnerstag, 16.05.2024 erhalten Teilnehmende einen Überblick zu den wichtigsten Themen des internationalen Geschäfts. Acht virtuelle Vorträge bieten kompakte Informationen zu relevanten Zoll- und Außenwirtschaftsthemen und die Möglichkeit, Fragen mit erfahrenen Referent*innen zu diskutieren.
„The World meets in Giessen“ – Internationale Netzwerkkonferenz am 13. Juni 2024
Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg lädt Sie am Donnerstag, 13.06.2024 zur 2. Internationalen Netzwerkkonferenz „The World meets in Giessen" ein.
Treffen Sie hochrangige internationale Unternehmer aus der ganzen Welt und nutzen Sie die Chance, zum Netzwerken und zum Aufbau neuer Kontakte und Partner.
Hochrangige Redner zeigen internationale Geschäftsmöglichkeiten auf. Dazu gehören renommierte Redner wie Huang Yiyang, Generalkonsul der Volksrepublik China und Lai Mohammed, ehemaliger Minister für Information und Kultur der Bundesrepublik Nigeria.
Als Teilnehmer/Teilnehmerin, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geschäftsaktivitäten in einer kurzen Präsentation von höchstens 3 Minuten Dauer während der Konferenzsitzungen vorzustellen. Zudem ermöglichen die bei der Anmeldung abgefragten Firmenprofile eine gezielte Kontaktaufnahme.
Anmeldeschluss: 15.05.2024
Spotlight Internationalisierung: EU-Entwaldungsverordnung: entwaldungsfreie Lieferketten am 16.05.2024
Machen Sie sich schlau zu den Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung! Ab dem 4. Quartal 2023 reguliert die Verordnung den Import von Rind, Holz, Kautschuk, Soja, Kaffee und Ölpalme und von Produkten daraus in die EU. Unternehmen stehen vor neuen Compliance-Herausforderungen bei der Umsetzung von entwaldungsfreien Lieferketten.
CBAM – erste Erfahrungen und Kontaktaufnahme mit den Zulieferern am 23. Mai 2023
Zum 01.10.2023 ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der (CBAM –Carbon Border Adjustment Mechanism) in Kraft getreten. Der erste Bericht sollte bis Ende Januar 2024 von betroffenen Unternehmen eingereicht werden. Diese Frist ist von der EU aufgrund technischer Herausforderungen mehrfach verlängert worden. Zudem können die ersten zwei Berichte bis zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums korrigiert werden. Erleichtert wird die Berichtspflicht durch die Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten, wenn konkrete Emissionsdaten nicht vorliegen. Für den vierten Bericht dürfen diese Standardwerte jedoch nicht mehr uneingeschränkt verwendet werden. Unternehmen sind daher also gut beraten, sich bereits heute mit Ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Informationen und Daten einzuholen.
Für die Lieferantenansprache hat die Europäische Kommission einen Leitfaden herausgegeben, der ausländische Unternehmen umfassend informieren soll. Der Leitfaden umfasst jedoch 250 Seiten, die viele überfordern.
Im Webinar CBAM – erste Erfahrungen und Kontaktaufnahme mit den Zulieferern stellen wir Ihnen die wichtigsten Inhalte des Leitfadens vor. Zudem tauschen wir uns mit allen Teilnehmenden über die Erfahrungen mit Ihren Zulieferern aus und erörtern gemeinsam Lösungsansätze.
Hessischer Gemeinschaftsstand auf dem Smart City Expo World Congress in Barcelona
Beim Smart City Expo World Congress treffen sich urbane Innovatoren aus aller Welt zum gemeinsamen Austausch. Wie wollen wir zukünftig leben? Wie gelingt es in einer immer stärker urbanisierten Welt, zukunftssichere und lebenswerte Städte zu schaffen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Kommunen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger auf dem Smart City Expo World Congress vom 05. bis 07.11.2024 in Barcelona. Auch in diesem Jahr ermöglicht ein hessischer Gemeinschaftsstand Unternehmen mit wenig Aufwand und zu günstigen Konditionen einen ansprechenden Messeauftritt in attraktiver Lage.

Enterprise Europe Network (EEN)

EEN Geschäftskooperationsdatenbank

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats Mai 2024


Stand: 07.05.2024